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Bestätigungen zu EU-Richtlinien / Stellungnahmen



Hier finden Sie Bestätigungen und Stellungnahmen zur Einhaltung einiger wichtiger Richtlinien bezüglich der Rohstoffe, die auf dieser Webseite beschrieben werden. Bei weiteren Fragen zu diesem Themenblock bitten wir um Anfrage an
BMS-IO-HSEQ Global Product Regulatory Affairs



2000/53/EG: EU-Altauto-Richtlinie
Unsere Lack-, Klebstoff- und Dichtstoff-Rohstoffe erfüllen die Anforderungen der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge und ihrer Anpassungen (2002/525/EG und andere).
Verbindungen von Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom (VI) werden nicht zur Herstellung unserer Rohstoffe eingesetzt. Hier finden Sie die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2000/53/EG_Altfahrzeuge.

2002/95/EG: "RoHS" Richtlinie (und SJ/T11363-2006, genannt China-RoHS)
Die Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 sowie die Entscheidung 2005/618/EG der Kommission vom 18. August 2005 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG regeln die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Unsere Lack-, Klebstoff- und Dichtstoff-Rohstoffe erfüllen die Anforderungen dieser Richtlinie und ihrer Anpassungen. Gleiches gilt für den “Standard of the Electronics Industry of the People’s Republic of China”, SJ/T11363-2006 (genannt China-RoHS).
Die Verbindungen von Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom (VI), sowie polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) inklusive Decabromdiphenylether (decaBDE) werden nicht zur Herstellung unserer Rohstoffe eingesetzt. Hier finden Sie die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2002/95/EG_RoHS und von SJ/T11363-2006, genannt China-RoHS.

2003/11/EG: Beschränkung von Penta- und Octabromdiphenylethern (penta- und octaBDE)
Unsere Lack-, Klebstoff- und Dichtstoff-Rohstoffe erfüllen die Anforderungen der Richtlinie 2003/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 zur 24. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG (Beschränkungsrichtlinie) – Penta- und Octabromdiphenylether.
Penta- und Octabromdiphenylether werden nicht zur Herstellung unserer Rohstoffe eingesetzt. Hier finden Sie die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2003/11/EG_penta- und octaBDE.

2002/96/EG: "WEEE" Richtlinie - Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Die Richtlinie 2002/96/EG („WEEE“) vom Europäischen Parlament und des Rates vom 27. Januar 2003 regelt die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Verwertung.
Lösemittel, welche aufgrund ihrer Zusammensetzung der Stoffgruppe Kohlenwasserstoffe (KW) zugerechnet werden können, und entweder Bestandteil der Lieferform eines Lack-, Klebstoff- und Dichtstoff- Rohstoffs von Bayer MaterialScience sind oder in individuellen Rohstoffen als geringfügiger, technisch unvermeidbarer Rückstand von gegebenenfalls verwendeten Prozesslösemitteln auftreten können, verbleiben bestimmungsgemäß nicht im verarbeiteten und ausgehärteten Lack-/Klebstoff-/Dichtstoff. Sonstige Stoffe, welche einer selektiven Behandlung gemäß Anhang II der Richtlinie unterliegen, werden nicht zur Herstellung unserer Rohstoffe eingesetzt. Hier finden Sie die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2002/96/EG_WEEE.

2006/122/EG: Beschränkung von Perfluoroctansulfonaten (PFOS)
Unsere Lack-, Klebstoff- und Dichtstoff-Rohstoffe erfüllen die Anforderungen der Richtlinie 2006/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur dreißigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG (Beschränkungsrichtlinie) – Perfluoroctansulfonate.
Perfluoroctansulfonate (PFOS) sowie die im Rahmen der Richtlinie 2006/122/EG noch nicht abschließend geregelten Verbindungen der Perfluoroctansäure (PFOA) werden nicht zur Herstellung unserer Rohstoffe eingesetzt. Hier finden Sie die entsprechende Bestätigung zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2006/122/EG_PFOS_PFOA.

Stellungnahme zu Brandgasen von Polyurethanen
Polyurethane sind wie alle organischen Produkte brennbar. Hier finden Sie die entsprechende Stellungnahme zu Brandgasen aus Polyurethanen.

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